Allgemeinbedingungen und Voraussetzungen

1. Mindestaltersgrenze: Um ein Auto aus einer beliebigen Kategorie zu mieten, muss der Fahrer mindestens 23 Jahre alt sein. Bedingung gilt für Fahrzeuge aller Klassen.

2. Für Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der Öffnungszeiten (08.00-21.00) ist eine zusätzliche Zahlung fällig. Nähere Informationen unter 2310 527888.

3. Das Mindestalter beträgt 23 Jahre und das Höchstalter 72 Jahre für Autos aller Kategorien. Für den Fahrer ist es obligatorisch einen gültigen Führerschein zu besitzen. Der Mindestzeitraum für den Besitz des Führerscheins beträgt ein Jahr vor dem Anmietungsdatum.

4. Bezahlung erfolgt bei der Fahrzeugrückgabe.

5. Die Autoversicherung umfasst folgende Versicherungsleistungen:

  • Todesfallversicherung und alle bei einem Unfall verursachten Personenschäden aller Mitfahrenden mit Ausnahme des Fahrers sowie Haftpflichtversicherung in Höhe von bis zu 1.000.000 €.
  • Schadensersatzpflicht gegen Dritte in Höhe von bis zu 1.000.000 €.
  • Rechtschutzversicherung in Höhe von bis zu 10.000,-€.
  • Von einem unversicherten Fahrzeug verursachte Sachschäden in Höhe von bis zu 6.000,-€.
  • Verletzung, Todesfall und dauerhafte Vollinvalidität des Fahrers in Höhe von bis zu 15.000,-€
  • Schäden an Bord.

6. Haftungsreduzierung im Falle der Fahrzeugsbeschädigung auf 500,- € für den Anmieter bei täglicher Zusatzzahlung in Höhe von 5,-€.

7. Haftungsausschluss für Diebstahl des Fahrzeugs für den Anmieter bei täglicher Zusatzzahlung in Höhe von 2,-€.

8. Die Autohaftpflichtversicherung deckt keinesfalls Schäden am Unterboden und an den Rädern des Fahrzeugs. Außerdem tritt der Versicherungsvertrag bei Lenkung des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Halluzinogenen, Barbituraten oder anderen Suchtstoffen außer Kraft.

9. Der Anmieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei der Abholung sorgfältig zu überprüfen und zu bestätigen, dass das Fahrzeug sich in gutem Zustand befindet und geeignet für den gemäß des Mietsvertrags bestimmten Nutzungs- und Bedingungszweck ist. Der Anmieter ist weiterhin verpflichtet, das Fahrzeug sowie alle dazugehörigen Papiere, Werkzeuge und Zubehör innerhalb der im Mietvertrag festgelegten Mietdauer in dem Zustand zurückzugeben, in dem er diese erhielt. Widrigenfalls ist der Anmieter verpflichtet, die sich aus der Verlängerung der Mietdauer ergebenen Mietkosten für die vermietende Firma zu tragen. Sollte der Autovermieter Grund zur Annahme haben, dass ein Risiko für Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeuges besteht oder die Gefahr läuft, dass die vereinbarten Mietkosten oder jegliche andere ausstehenden Kosten nicht gedeckt werden, ist sie dazu berechtigt ohne vorige Bekanntmachung und ohne Zustimmung des Automieters, allerdings auf dessen Kosten, an beliebiger Stelle und mit beliebigen Mitteln den Besitz und die Nutzung des Fahrzeugs jederzeit wiederzuerlangen.

10. Der Anmieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit der erforderlichen Sorgfalt zu benutzen, es in bestem Zustand zu wahren, seine mechanischen Teile, Wasser- und Ölstand, den Reifendruck, etc. zu überprüfen und im Allgemeinen eine verkehrssichere Nutzung des Fahrzeugs sicherzustellen. Ohne vorherige Genehmigung der Vermietungsfirma darf weder der Anmieter noch ein Dritter Reparaturen irgendwelcher Art am Fahrzeug vornehmen.

11. Das Fahrzeug darf ohne vorherige schriftliche Zulassung der Vermietungsfirma nicht außerhalb Griechenlands gefahren oder mit anderen Transportmitteln (Schiff, Zug usw.) transportiert werden.

12. Der Anmieter haftet ausdrücklich für alle während der Mietdauer im Zusammenhang mit der Fahrzeugnutzung anfallenden Strafen und Bußgelder.

13. Die Nutzung des Fahrzeuges als Transport- oder Transfermittel gegen Entgelt ist untersagt.

14. Der Gebrauch des Mietfahrzeuges zum Abschleppen oder Ziehen von anderen Fahrzeugen oder Anhängern ist untersagt.

15. Der Gebrauch des Mietfahrzeuges zur Teilnahme an jeglicher Form von Motorsport oder zur dessen Mitverfolgung ist untersagt.

16. Die Untermietung des Mietfahrzeuges an Dritte ist untersagt.

17. Der Anmieter ist verpflichtet, das Fahrzeug gemäß den in Griechenland geltenden Bestimmungen und Gesetzen zu fahren.

18. Der Gebrauch des Mietfahrzeuges vom Fahrer oder dem gemeldeten Zusatzfahrer ist untersagt, wenn diese unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Halluzinogenen, Barbituraten oder anderen Suchtstoffen stehen.

19. Die Nutzung des Mietfahrzeuges unter Missachtung von Zoll-, Verkehrs- oder anderer Vorschriften und Versicherungsverträgen ist untersagt.

20. Die Nutzung des Mietfahrzeugs ist außer dem Mieter und außer jeden Zusatzfahrer, für den der Vermieter die in der offiziellen Preisliste der Vermietungsfirma festgelegten Tagesgebühr für einen Zusatzfahrer erhalten hat, jeder dritten Person untersagt.

21. Der Gebrauch des Mietfahrzeuges zum Transport von Sperrgepäck, explosiven oder brennbaren Materialien, Fett- oder übelriechenden Waren, Drogen usw. ist strengstens untersagt.

22. Der Gebrauch des Mietfahrzeuges zum illegalen Transfer von in- oder ausländischen Personen und zur Ausführung gesetzwidriger Handlungen ist strengstens untersagt.

23. Sollte der Anmieter die nach dem Vertag vereinbarte Mietzeit um mehr als einen Tag verlängern wollen, ist er zur rechtzeitigen schriftlichen Benachrichtigung der Autovermietungsfirma verpflichtet (mindestens 24 Stunden vor Ablauf der Mietzeit), damit eine schriftliche Genehmigung seitens der Firma erstellt werden kann. Falls dies nicht erfolgt, haftet der Anmieter zivil- und strafrechtlich für illegaler Nutzung und illegalem Besitz des Fahrzeugs. Im Falle einer Verlängerung der Mietzeit bleiben sowohl die Bestimmungen und Voraussetzungen des ursprünglichen Vertrags als auch des Verlängerungsvertrags für den Anmieter verbindlich, unabhängig davon, ob es sich um dasselbe oder ein Ersatzmietfahrzeug handelt.

24. Während der Mietzeit haften alle Zusatzfahrer solidarisch mit dem Fahrzeugmieter für den gesamten Schaden in voller Höhe.

25. Im Falle einer Mietvertragsunterzeichnung von einem Stellvertretenden, haftet dieser solidarisch mit dem Auftraggeber für den gesamten Schaden in voller Höhe.

26. Der Mietvertrag ersetzt jede frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarung der Vertragspartner.

27. Jede Änderung der Vertragsbedingungen ist ungültig, es sei denn sie liegt schriftlich vor.

28. Der Mietvertrag unterliegt den in Griechenland geltenden Gesetzen und für etwaige Konflikte zwischen den Vertragspartnern ist ausdrücklich das Gericht von Thessaloniki zuständig.

29. Die bei jeder Anmietung entweder mit Kredit-/Debitkarte oder in Bar zu bezahlende Kaution beträgt:

Autoklassen Kleinwagen Economy und Kompaktklasse: 300 €

30. Kostenlose Stornierungen dürfen nur bis 48 Stunden vor dem Anfang von Ihrer Autovermietung erfolgen.

Das dürfen Sie schriftlich, per E-Mail an info@salonicarental.gr, oder per Fax an +30 2310 552952, oder mündlich und telefonisch an +30 2310 527888 machen. Die Stornierungen werden gültig, wenn wir sie haben.

(Bitte vergessen Sie nicht Ihr Reservierungscode oder Vouchercode aufzuführen.)